Nachgerüsteter PKW Grundsätzlich kann jedes Kraftfahrzeug mit einem Ottomotor auf den zusätzlichen Gasbetrieb eingestellt werden. Dazu werden zusätzlich ein Gastank, meist im Kofferraum des jeweiligen PKW’s, ein Zuleitungssystem zum Saugrohr und eine elektrische Steuerung an Bord des Fahrzeuges installiert.
Dieser erhebliche Eingriff in das Antriebssystem Ihres PKW’s bewirkt zum einen, dass sich das in der Typengenehmigung beschriebene Abgasverhalten ändert und zum anderen ein Erlöschen der Sachmängelhaftung oder der Herstellergarantien auf das Antriebssystem.
Um diesen unvorhersehbaren Risiken zu entgegnen, raten wir Ihnen zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Serienfahrzeuges!
Häufig können unzureichende Informationen, qualitativ minderwertige Bauteile und unqualifizierte Monteure zur Unzufriedenheit der Kunden führen.
Bedenken Sie, dass die Sachmängelhaftung des Automobilherstellers auf den Motor durch den Umbau erlischt; daher raten wir Ihnen, mit dem Nachrüstungsbetrieb eine entsprechende Übernahme dieser Haftung zu vereinbaren.
Ein Prüfsiegel der DEKRA Testing & Inspektion GmbH stellt die Qualität in Fachbetrieben bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasbetrieb sicher.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur HU bzw. GAP vorführen, muss der Erdgastank mindestens zur Hälfte gefüllt sein.
Ohne GAP-Zertifikat wird keine HU-Plakette erteilt.
Das GAP-Zertifikat ist immer im Fahrzeug mitzuführen