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Tipps bei der Nachrüstung
Wir möchten Ihnen gerne einige wertvolle Tipps geben, falls Sie sich für eine Nachrüstung entscheiden, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben:
- Erkundigen Sie sich, ob das Fachpersonal der Werkstatt an der Gasanlagenprüfungsschulung (“GAP-Schulung”) teilgenommen hat und ob ein Mitarbeiter eine Ausbildung zum Sachkundigen für Druckbehälter, deren Einbauschulung des deutschen Kfz- Gewerbes bzw. eines Fahrzeug- oder Gasanlagenherstellers/ -importeurs vorweisen kann.
- vergewissern Sie sich, dass die als Tank eingebaute Druckgasanlage nach ECE- R110 / 115 geprüft ist, dadurch ersparen Sie sich regelmäßig wiederkehrende und kostspielige Druckprüfungen des Tanks.
- Verlangen Sie, dass die Gasanlage eine Teilgenehmigung oder ein Teilegutachten einer technischen Prüfstelle (TÜV, DEKRA) aufweist und für Ihren Fahrzeugtyp vorgesehen ist.
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Der Amortisationsrechner
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