Nachrüstung
Nachgerüsteter PKW Grundsätzlich kann jedes Kraftfahrzeug mit einem Ottomotor auf den zusätzlichen Gasbetrieb eingestellt werden. Dazu werden zusätzlich ein Gastank, meist im Kofferraum des jeweiligen PKW’s, ein Zuleitungssystem zum Saugrohr und eine elektrische Steuerung an Bord des Fahrzeuges installiert.
Dieser erhebliche Eingriff in das Antriebssystem Ihres PKW’s bewirkt einerseits eine Veränderung des in der Typengenehmigung beschriebene Abgasverhaltens und andererseits ein Erlöschen der Sachmängelhaftung oder der Herstellergarantien auf das Antriebssystem.
Um diesen unvorhersehbaren Risiken zu entgegnen, raten wir Ihnen zum Kauf eines neuen oder gebrauchten Serienfahrzeuges!
Häufig können unzureichende Informationen, qualitativ minderwertige Bauteile oder unqualifizierte Monteure zur Unzufriedenheit der Kunden führen.
Bedenken Sie, dass die Sachmängelhaftung des Automobilherstellers auf den Motor durch den Umbau erlischt.
Daher raten wir Ihnen, mit dem Nachrüstungsbetrieb eine entsprechende Übernahme dieser Haftung zu vereinbaren.
Ein Prüfsiegel der DEKRA Testing & Inspektion GmbH stellt die Qualität in Fachbetrieben bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasbetrieb sicher.
Wichtige Informationen
Preise:
- GAP bei HU: ca. 24,- EUR
- GAP ohne HU: ca. 26,- EUR
- CNG 3: Metallischer Innenkörper (Alu oder Stahl), voll ummantelt mit Kohlenstofffasern (ca. 60 % Gewichtsvorteil gegenüber CNG 1)
CNG 1: Alle 5 oder 10 Jahre (Ausbau und Prüfung)
CNG 2, 3, 4: Alle 3 Jahre
Prüffristen gemäß ECE R110 geprüften Behältern:
Prüfung im Rahmen der HU durch Sichtung. Für Tankausbau und Druckprüfung kann eine erstmalige Prüfung nach 10 Jahren anfallen. Die Lebensdauer der Tanks beträgt ca. 20 Jahre (lt. Herstellerangabe).
Generelle Empfehlung:
Serien-Kfz: Technische Informationen vom Hersteller entsprechend der Prüfintervalle und des Umfangs der Wartung
Nachrüstung: Bei dem jeweiligen Betrieb nachfragen
Beachten Sie die folgenden Punkte:
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur HU bzw. GAP vorführen, muss der Erdgastank mindestens zur Hälfte gefüllt sein
- Ohne GAP-Zertifikat wird keine HU-Plakette erteilt
- Das GAP-Zertifikat ist immer im Fahrzeug mitzuführen
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