Österreich: Parken in Tiefgaragen für Erdgasfahrzeuge ab 2009 erlaubt
Ab 1. Januar 2009 ist das Parken mit erdgasbetriebenen Fahrzeugen in Tiefgaragen offiziell erlaubt. Unter maßgeblicher Mitarbeit von Experten der LINZ AG und anderen Energieversorgern wurde nun diese Bestimmung aus vergangenen Zeiten durch eine Novellierung der Bautechnikverordnung geändert.
Das bisherige Einfahrtsverbot für gasbetriebene Fahrzeuge bezog sich auf Fahrzeuge mit Flüssigantrieb und wurde daher an die neue Standardtechnologie mit komprimierten Erdgas (CNG) angepasst.
Erdgasfahrzeuge erfüllen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die einzelnen Bauteile der Gasanlage unterliegen bei Herstellung und Einbau strengen Sicherheitsauflagen.
Die Erdgastanks werden unter extremen Bedingungen geprüft. Sämtliche Bauteile sind auf Zuverlässigkeit unter Einbeziehung hoher Sicherheitsreserven ausgelegt. Die Konstruktion der Erdgas-Tanks, ihre Platzierung und Befestigung sowie zusätzliche Sicherheitseinrichtungen – wie beispielsweise Ventile, die den Aufbau eines Überdrucks im Tank verhindern – sorgen für gefahrlosen Betrieb.
Aufgrund der Sicherheitsstandards bei den Gasanlagen ist bei Erdgasfahrzeugen die Gefahr der Entstehung eines Brandes geringer als bei Benzin- und Dieselfahrzeugen. Erdgasfahrzeuge erreichen dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards wie herkömmliche Fahrzeuge.
Umfassende Testreihen – dazu zählen Fall-, Brand-, Beschuss- und Crash-Tests – bestätigen, dass die hochfesten Tanks, Verschraubungen, Leitungen und alle übrigen Bestandteile der Gasanlage auch bei Unfällen größtmögliche Sicherheit gewährleisten.
In Deutschland ist laut “Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff ” das Parken mit Erdgasautos in einer öffentlichen Tiefgarage nach der deutschen “Garagenordnung” prinzipiell erlaubt. Private Eigentümer von Tiefgaragen hätten allerdings das Recht, bestimmten Fahrzeugen die Einfahrt zu verbieten.
Quelle: europaticker