Steuervorteil für Erdgasfahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2009 richtet sich die Höhe der KFZ-Steuer für ein zugelassenes Neufahrzeug nach Hubraum und CO2-Emissionen. Die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Fahrzeuge wird dann mit einer geringeren Besteuerung unterstützt.
Für Fahrzeuge, die bis zu 120 g/km CO2 emittieren, wird keine CO2-Besteuerung fällig. Jedes zusätzliche Gramm pro Kilometer wird pauschal mit zwei Euro besteuert.
Zusätzlich gilt eine Besteuerung nach dem Hubraum eines Fahrzeuges. Dieselmotoren werden mit 9,50 Euro pro 100 ccm, Ottomotoren hingegen nur mit 2 Euro pro 100 ccm versteuert.
Fahrzeuge mit einer erstmaligen Zulassung vor dem 4. Dezember 2008, werden weiterhin mit 6,75 Euro pro 100 ccm für Ottomotoren und mit 15,44 Euro je 100 ccm für Dieselmotoren besteuert.
Erstzulassungen in einer Zeitspanne vom 5. Dezember 2008 bis zum 30. Juni 2009 werden einer sogenannten “Günstigkeitsprüfung” unterzogen, dabei wird dem Fahrzeughalter die KFZ-Steuer ermittelt, die für ihn am preiswertesten ist. Des weiteren wird ein bis zum 30. Juni 2009 zugelassenes Fahrzeug für zwei Jahre von der KFZ Steuer befreit, wenn die Euro 5-Abgasnorm erfüllt wird. Bei Fahrzeugen mit Euro 4 Norm gilt lediglich eine einjährige KFZ-Steuerbefreiung.
Vorteilhaft wirkt diese Art der Besteuerung auf die neuen Turbo-Erdgasfahrzeuge, die umweltschonender und dank des Downsizing-Konzeptes günstiger in der Hubraum-Besteuerung sind.
Quelle: Bundesfinanzministerium