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Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff wird über 2018 hinaus verlängert

Seit 27.11.2013 steht der über Wochen ausgehandelte Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU. Darin erklärt die große Koalition, den verringerten Energiesteuersatz für Erdgas als Kraftstoff über 2018 hinaus fortzuschreiben. Dr. Kehler von erdgas mobil GmbH erklärt dazu: “Die große Koalition unterstreicht damit, wie wichtig der alternative Kraftstoff für die Energiewende im Verkehr ist. Unternehmen, Kommunen und Marktpartner haben nun die Sicherheit, dass der ökonomische Vorteil der Erdgasmobilität dauerhaft Bestand hat.” erdgas mobil geht davon aus, dass dieses Signal für alle Beteiligten Ansporn ist, sich weiterhin und noch intensiver für Erdgasmobilität zu engagieren. Das gilt für Energieversorger und Mineralölgesellschaften, die in Erdgastankstellen investieren, ebenso wie für Autohersteller.

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen stellten die drei Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD, Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel, den Koalitionsvertrag vor der Bundespressekonferenz vor:


Koalitionsvertrag
Copyright: CDU / Laurence Chaperon


Durch die Beibehaltung der niedrigeren Energiesteuer bleibt Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff langfristig deutlich günstiger als Benzin und Diesel. Die niedrigen Kraftstoffkosten sind ein wichtiger Anreiz für Privatleute und Flottenbetreiber bei der Entscheidung für Erdgasfahrzeuge. Bisher hat jedoch die drohende Beendigung der Energiesteuerermäßigung nach 2018 nicht ausreichend Investitionssicherheit gegeben, um den Kauf eines Erdgasfahrzeuges zu tätigen. Das gilt insbesondere für Busse oder Lkw, die einer längeren Laufzeit unterliegen. erdgas mobil ist aufgrund der nun im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verlängerung davon überzeugt, dass die Zulassungszahlen künftig weiter steigen.

In der Koalitionsvereinbarung heißt es: “Die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie entwickeln wir weiter.” erdgas mobil begrüßt diese Aussage. “Es gibt jedoch noch weitere Punkte, die angegangen werden müssen, wenn die Erdgasmobilität weiter vorangebracht werden soll. So bedarf es nicht nur einer zügigen Ausgestaltung der geplanten Verlängerung der ermäßigten Energiesteuer, sondern auch der Umsetzung einer transparenteren Preisauszeichnung an Tankstellen, um den Verbrauchern den Preisvorteil von Erdgas und Bio-Erdgas als Kraftstoff direkt am Point-of-Sale zu verdeutlichen. Nur so wird die staatliche Förderung auch beim Kunden sichtbar.”, so Dr. Kehler abschließend.

Quelle Text: erdgas mobil GmbH

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