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Aktionsprogramm Klimaschutz 2020

Das Aktionsprogramm der Bundesregierung verfolgt das ehrgeizige Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dies ist nur ein Meilenstein auf dem Weg bis zum Jahr 2050. Zu diesem Zeitpunkt soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 80 Prozent betragen.

Technisch-wirtschaftliche Potenziale für zusätzliche Minderungen der Treibhausgase betreffen fast alle Sektoren, wie die Energiewirtschaft, Industrie, Haushalte, Verkehr, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Abfall-/Abwasserwirtschaft und Landwirtschaft.

Betrachtet man den nationalen Verkehr, so hatte dieser im Basisjahr 1990 mit 165 Mio. t CO2-Äquivalent einen 13 prozentigen Anteil an den Treibhausgasemissionen. Im Jahre 2013 belief sich dieser Wert auf 156,3 Mio. t CO2-Äquivalent. Bis 2020 rechnet man mit einen Wert von 151 Mio. t CO2-Äquivalent. Die Maßnahmen zur Reduktion betreffen die Emissionsbeschränkungen für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge (EU-Verordnungen), Steuern auf Kraftstoffe, die Dekarbonisierungsstrategie im Kraftstoffbereich, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die LKW-Maut. Ein wichtiger Baustein ist die schnelle Einführung der Elektromobilität im PKW Bereich. Besonders dann, wenn der Strom an den Ladestationen aus erneuerbaren Energien stammt. Weitere Handlungsfelder werden im Ausbau des ÖPNV, der Stärkung des Fahrrad- und Fußverkehrs, der Weiterentwicklung der LKW-Maut und des Ausbaus des Schienenverkehrs gesehen.

Die Entwicklung alternativer Kraftstoffe, wie Erdgas (CNG) und flüssiges Erdgas (LNG) werden als bedeutsam für die Erreichung der Klimaschutzziele eingestuft. Das Aktionsprogramm stützt die weitere steuerliche Förderung von Erdgasfahrzeugen. Unter Punkt 4.6.4 „Übergreifende Maßnahmen im Verkehrsbereich“ steht zu lesen:

„Erd- und Flüssiggas sind zunächst bis 2018 steuerbegünstigt. Diese Steuerbegünstigung soll entsprechend der Festlegung im Koalitionsvertrag verlängert werden. (Eine Maßnahme zur Fortsetzung der steuerlichen Förderung von Erdgasfahrzeugen wird BMVI* vorlegen.)„

Der Geschäftsführer der erdgas mobil GmbH, Dr. Timm Kehler, äußerte sich zu den angestrebten Maßnahmen jüngst wie folgt dazu: “Wir haben in der Vergangenheit eine aktive politische Unterstützung für Erdgas als Lösung für kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehr vermisst. Die Verankerung im Klimaschutzprogramm ist somit eine wichtige Weichenstellung. Die Regierung ist nun in der Verantwortung, eine zügige Umsetzung in ein Gesetz voranzutreiben. Nur mit einem konkreten Umsetzungstermin kann das Vertrauen der Kunden und der Infrastrukturinvestoren wieder hergestellt werden”.

Quelle: BMUB, gas24

*Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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