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Aral unterstützt schrittweise Wiederaufnahme des Erdgasverkaufs durch Gasversorger

Veröffentlichungsdatum: 16 September 2016

Nach genauer Analyse der Sachlage und Prüfung aller Sicherheitsbelange empfiehlt Aral seinen Tankstellenunternehmern, die Abgabe von Erdgas in Abstimmung mit den jeweils zuständigen Gasversorgern unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufzunehmen.

Voraussetzung ist aus Sicht von Aral, dass entweder die vom Rückruf betroffenen VW-Erdgasfahrzeuge der Typen Touran, Passat und Caddy unabhängig von deren Baujahr oder aber aus operativen Gründen alle VW-Erdgasfahrzeuge von der Betankung ausgeschlossen bleiben.

Aral rät seinen Tankstellenunternehmern, die Erdgas-Zapfsäule über das Kassensystem zu sperren und individuell für jeden Tankvorgang freizuschalten, um eine sichere Betankung zu ermöglichen. Die Freischaltung erfolgt erst dann, wenn der Erdgaskunde sich beim Kassenpersonal gemeldet und nachgewiesen hat, dass es sich bei seinem Fahrzeug nicht um ein von der Betankung ausgeschlossenes Modell handelt. Per Hinweis an der Erdgaszapfsäule werden die Kunden über diese Vorgehensweise informiert.

Aral empfiehlt seinen Tankstellenunternehmern, bei Zweifeln über die Eignung der Fahrzeugmodelle keine Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen und die Erdgas-Betankung in Abstimmung mit dem jeweiligen Gasversorger in diesem Falle nicht zu ermöglichen.

Diese Empfehlung gilt zunächst so lange, bis eine gefahrlose Betankung der vom Rückruf betroffenen VW-Fahrzeuge nachweislich wieder möglich ist.

Quelle: Aral Aktiengesellschaft / Bereich Presse & Externe Kommunikation

Anmerkung von gas24:

Wir begrüßen die Entscheidung von Aral. Derzeit sind auf dem gas24 Erdgasfahrerportal 190 Aral Tankstellen, die Erdgas zum Verkauf anbieten, gelistet. Andere Farbentankstellen, wie z.B. Shell, haben eine ähnliche Regelung getroffen. Eine Vielzahl von Energieversorgern sind dem Vorschlag von Zukunft ERDGAS e.V. gefolgt und haben an den Erdgaszapfsäulen Hinweise angebracht, wonach Erdgasfahrzeuge der Marke Volkswagen, die im Rahmen der Rückrufaktion noch nicht nachgebessert wurden, von der Betankung ausgeschlossen sind.

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