Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gingen, zahlen nach § 14a EnWG weniger Netzentgelt. Dafür darf der Netzbetreiber sie bei drohender Überlastung auf 4,2 kW dimmen. Modul 1 bringt meist 110 bis 190 Euro im Jahr. Der Rabatt aus Modul 2 rechnet sich je nach Netzgebiet erst ab etwa 3.000 bis 4.000 kWh Wärmepumpenstrom.
Bei Neuanlagen kümmert sich meist der Fachbetrieb um die Anmeldung beim Netzbetreiber. Giesbrecht PV aus Leopoldshöhe in Ostwestfalen-Lippe nennt das auf giesbrechtpv.de ausdrücklich als Teil der Inbetriebnahme. Welches Modul auf der Stromrechnung landet, ist aber eine Entscheidung des Betreibers. Sie hängt am eigenen Verbrauch, am Zählerschrank und an den Preisen des örtlichen Netzbetreibers. Ihre vorläufigen Entgelte für 2027 mussten die Netzbetreiber bis 15. Oktober veröffentlichen, die Wahl lässt sich also jetzt durchrechnen.
Was regelt § 14a EnWG für Wärmepumpen?
Die Einzelheiten stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur vom November 2023: BK6-22-300 regelt die Steuerung, BK8-22/010-A die Netzentgelte. Erfasst sind Wärmepumpenheizungen einschließlich Heizstab, private Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung am Niederspannungsnetz. Mehrere Wärmepumpen hinter einem Hausanschluss werden zusammengezählt.
Der Netzbetreiber darf solche Geräte nur dimmen, wenn eine Überlastung seines Netzes droht, und nie ganz abschalten. Die Mindestleistung beträgt 4,2 kW. Für Wärmepumpen mit mehr als 11 kW Anschlussleistung gilt laut BK6-22-300 ein Faktor von 0,4: Eine 15-kW-Anlage behält also mindestens 6 kW. Solange einem Netzbetreiber die Technik für eine Steuerung nach aktueller Netzlast fehlt, darf er bis Ende 2028 vorbeugend steuern, höchstens zwei Stunden am Tag. Umgekehrt darf er den Anschluss einer Wärmepumpe nicht mit Verweis auf fehlende Netzkapazität ablehnen oder hinauszögern.
Für ältere Anlagen gelten Übergangsregeln. Wer schon vor 2024 einen Wärmepumpentarif mit Steuerung hatte, bekommt das reduzierte Netzentgelt nach altem Verfahren längstens bis 31. Dezember 2028. Anlagen ohne solche Vereinbarung bleiben außen vor, können aber freiwillig wechseln. Ein Weg zurück ist dann laut Festlegung ausgeschlossen.
Modul 1, 2 oder 3: Was steckt dahinter?
Jeder Verteilnetzbetreiber muss alle drei Module auf seinem Preisblatt ausweisen. Die Beträge unterscheiden sich, weil sie am örtlichen Arbeitspreis hängen. Die Tabelle zeigt die vorläufigen Werte von Westfalen Weser Netz mit Sitz in Paderborn für 2027, Stand 8. Oktober 2026, jeweils brutto:
| Modul | Regel laut BK8-22/010-A | Westfalen Weser Netz 2027 | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Modul 1 (Standard) | 80 Euro plus „Stabilitätsprämie“: Arbeitspreis × 3.750 kWh × 0,2 | 134,98 Euro im Jahr | kein eigener Zähler nötig |
| Modul 2 | Arbeitspreis sinkt auf 40 Prozent, kein Netz-Grundpreis für diesen Zählpunkt | 2,93 statt 7,33 ct/kWh | separat gemessener Wärmepumpenstrom |
| Modul 3 | drei Zeitstufen, nur zusätzlich zu Modul 1 | 2,93 / 7,33 / 11,00 ct/kWh | intelligentes Messsystem |
Modul 1 gilt automatisch, wenn der Betreiber nichts anderes wählt. Modul 2 muss er ausdrücklich beauftragen. Die Bundesnetzagentur nennt für Modul 1 eine Spanne von 110 bis 190 Euro im Jahr, allerdings mit Stand 2023. Die Verbraucherzentrale kommt für 2024 auf 106 bis 210 Euro, im Schnitt rund 150 Euro.
Rechenbeispiel: Welches Modul lohnt sich 2027?
Im Netz von Westfalen Weser Netz spart Modul 2 gegenüber dem normalen Haushaltstarif 4,40 Cent je Kilowattstunde Wärmepumpenstrom. Modul 1 bringt dort pauschal 134,98 Euro. Die Rechnung für drei Verbräuche:
| Wärmepumpenstrom im Jahr | Ersparnis Modul 1 | Ersparnis Modul 2 |
|---|---|---|
| 3.000 kWh | 134,98 Euro | 132,00 Euro |
| 4.500 kWh | 134,98 Euro | 198,00 Euro |
| 6.000 kWh | 134,98 Euro | 264,00 Euro |
Rein beim Netzentgelt liegt der Gleichstand bei rund 3.070 kWh. Das ist aber nur die halbe Rechnung. Modul 2 braucht einen zweiten Zählpunkt und in der Regel einen zweiten Stromvertrag, für den der Lieferant einen eigenen Grundpreis verlangt. Dazu kommen die Kosten des zweiten Zählers und unter Umständen ein Umbau des Zählerschranks. Die Verbraucherzentrale nennt deshalb als groben Richtwert für einen eigenen Wärmepumpenzähler 4.000 kWh im Jahr und mehr.
Eine Faustformel ergibt sich direkt aus der Festlegung. Modul 1 bringt 80 Euro plus 750 kWh mal Arbeitspreis. Modul 2 spart 60 Prozent des Arbeitspreises je Kilowattstunde. Daraus folgt: Je niedriger der örtliche Arbeitspreis, desto später lohnt sich Modul 2. Der eigene Verbrauch steht auf der Jahresabrechnung oder lässt sich aus Wärmebedarf und Jahresarbeitszahl schätzen.
Warum Modul 3 beim Heizen wenig bringt
Das zeitvariable Netzentgelt klingt nach dem passenden Modell für eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher. Die Festlegung schreibt aber nur vor, dass die Zeitstufen in mindestens zwei Quartalen gelten. Westfalen Weser Netz nutzt sie 2027 im zweiten und dritten Quartal: günstig von 11 bis 16 Uhr, teuer von 17 bis 21 Uhr. Von Januar bis März und von Oktober bis Dezember gilt der normale Preis, also genau dann, wenn eine Wärmepumpe den Großteil ihres Stroms zieht. Andere Netzbetreiber legen die Quartale anders. Wer Modul 3 erwägt, sollte deshalb zuerst die Zeitfenster auf dem Preisblatt prüfen.
Smart Meter und Steuerbox: welche Kosten anfallen
Gesteuert wird über ein intelligentes Messsystem mit angeschlossener Steuerungseinrichtung. Haushalte mit Wärmepumpe oder Wallbox müssen laut Verbraucherzentrale ein solches Messsystem bekommen. Die jährlichen Preisobergrenzen liegen bei 50 Euro für das Messsystem und weiteren 50 Euro für Einbau und Betrieb der Steuerung. Muss der Zählerschrank umgebaut werden, können mehrere tausend Euro anfallen.
Der Netzentgeltrabatt fließt über den Stromlieferanten. Laut Festlegung muss er die Reduzierung aus Modul 1 auf der Rechnung gesondert ausweisen. Ein Blick auf die nächste Jahresabrechnung zeigt also, ob der Rabatt ankommt.
Was 2027 beim Strompreis noch offen ist
Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober vorläufige Entgelte veröffentlicht: im Schnitt 3,54 statt 2,86 Cent je Kilowattstunde netto. Darin steckt ein Bundeszuschuss von 5,525 Milliarden Euro, rund eine Milliarde weniger als 2026. Beschlossen ist er noch nicht: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober in erster Lesung beraten. Ohne Zuschuss wären es laut Netzbetreibern 6,52 Cent. Besteht bis 7. Dezember 2026 keine Rechtssicherheit, rechnen sie mit entsprechend höheren endgültigen Entgelten.
Was davon beim Kunden ankommt, hängt am örtlichen Verteilnetz. Westfalen Weser Netz senkt den Arbeitspreis für Haushalte vorläufig von 7,69 auf 7,33 Cent brutto. Ohne Zuschuss wären es laut dem fiktiven Preisblatt des Netzbetreibers 9,66 Cent. Für 4.500 kWh Wärmepumpenstrom ohne eigenen Zähler wären das rund 105 Euro mehr Netzentgelt im Jahr, die Pauschale aus Modul 1 stiege rechnerisch um gut 17 Euro mit. Die endgültigen Entgelte können laut Westfalen Weser Netz noch abweichen. Was der Lieferant daraus für seinen Endpreis macht, entscheidet er selbst.
Langfristig ändert die Bundesnetzagentur die Netzentgeltsystematik. Die Reform mit dem Kürzel AgNes soll ab 2029 die bisherige Netzentgeltverordnung ersetzen, konkretisierende Festlegungen folgen 2027. Für Haushalte bleibt es laut Bundesnetzagentur bei Grundpreis und Arbeitspreis, den Grundpreis sollen Netzbetreiber nur noch in gedeckelter Höhe erheben. Ob und wie sich die Module nach § 14a ändern, ist offen.
Wer den Einbau einer Wärmepumpe erst plant, sollte neben den Betriebskosten auch die Förderung durchrechnen. Wie die Heizungsförderung seit Juli 2026 aussieht, zeigt am Beispiel Bayern dieser Überblick zur Heizungsförderung.
Häufige Fragen
Kann ich zwischen Modul 1 und Modul 2 wechseln?
Ja. Laut Bundesnetzagentur ist ein Wechsel möglich, wirkt aber nicht rückwirkend. Für Modul 2 muss der Wärmepumpenstrom separat gemessen werden.
Was ist ein Wärmepumpentarif?
Ein Stromtarif für einen separat gemessenen Wärmepumpenzähler. Laut Verbraucherzentrale sind die Netzentgelte dafür im Schnitt rund 7 Cent je Kilowattstunde günstiger als beim Haushaltsstrom, meist kommt eine niedrigere Konzessionsabgabe hinzu.
Darf der Netzbetreiber meine Heizung im Winter abschalten?
Nein. Er darf die Leistung nur bei drohender Überlastung reduzieren, auf mindestens 4,2 kW, bei Anlagen über 11 kW auf 40 Prozent der Anschlussleistung.
Der nächste Schritt dauert zehn Minuten: Netzbetreiber auf der Stromrechnung nachsehen, dessen vorläufiges Preisblatt 2027 öffnen und den Wert für Modul 1 durch die Differenz der Arbeitspreise aus Standard und Modul 2 teilen. Liegt der eigene Wärmepumpenverbrauch deutlich darüber, lohnt das Gespräch über einen zweiten Zähler.