Besteuerung von Erdgasfahrzeugen
Kfz-Steuer
Bei Fahrzeugen, die ab Juli 2009 zugelassen werden, gilt eine neue Berechnung der KFZ-Steuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß. Diese Berechnungsgrundlage belohnt die Erdgasfahrzeuge mit ihren vergleichsweise geringen CO2 Emissionen:
Energie- und Ökosteueranteil der Kraftstoffe
Die Abgabepreise der Kraftstoffe an den Tankstellen werden maßgeblich von der Energie- und der Ökosteuer diktiert. Nach dem Energiesteuergesetz vom 1. August 2006 liegt der Steueranteil (Energie- und Ökosteuer) für:
- Benzin bei 65,5 Cent / Liter
- Diesel bei 47 Cent / Liter
- Erdgas der Gruppe H bei 18,3 Cent / kg
- Flüssiggas bei 9,1 Cent / Liter
Historie der Kraftstoffsteuer.
Um die Publizierung von Erdgas als Kraftstoff weiter voranzutreiben, beschloss die Bundesregierung im Jahre 1994 zunächst eine reduzierte Mineralölsteuer bis 2009, im Jahre 2002 erkannte man das Potenzial des kostengünstigen und umweltschonenden Kraftstoffes und hob diese zunächst bis 2020 an, während Autogas weiterhin nur bis 2009 steuerlich begünstigt wurde.
Seit dem Juni 2006 wurde die reduzierte Energiesteuer für Erdgas als Kraftstoff auf den 31. Dezember 2018 gesenkt; die Steuerreduzierung für Autogas hingegen wurde auf dieses Datum heraufgesetzt. Unserer Meinung nach eine fragwürdige Entscheidung. Mehr Informationen dazu unter der Rubrik
Vergleich CNG & LPG.
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