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CNG-Nachrüstung

Fahrzeuge mit Ottomotor können grundsätzlich nachträglich für den Betrieb mit komprimiertem Erdgas (CNG) umgerüstet werden. In der Praxis spielt die Nachrüstung heute allerdings nur noch eine geringe Rolle.

Entscheidend ist, ob für das betreffende Fahrzeug ein geeignetes und genehmigungsfähiges Nachrüstsystem verfügbar ist, ein qualifizierter Fachbetrieb die Umrüstung durchführen kann und eine ausreichende Versorgung mit Erdgastankstellen im persönlichen Fahrgebiet vorhanden ist.


Beispiel einer CNG-Nachrüstung mit zusätzlichem Druckbehälter und Gassystem im Motorraum.

Ist eine CNG-Nachrüstung heute noch sinnvoll?

Während die Umrüstung von Benzinfahrzeugen auf Erdgas früher eine interessante Möglichkeit zur Senkung der Kraftstoffkosten war, hat sich die Situation deutlich verändert.

Das Angebot an Nachrüstsystemen und spezialisierten Betrieben ist stark zurückgegangen. Gleichzeitig ist das öffentliche CNG-Tankstellennetz kleiner geworden.

Vor einer Umrüstung sollten deshalb insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

    • Gibt es für das Fahrzeug ein zugelassenes bzw. genehmigungsfähiges Nachrüstsystem?
    • Gibt es einen Fachbetrieb, der dieses System einbauen und dauerhaft warten kann?
    • Sind Ersatzteile auch künftig verfügbar?
    • Gibt es ausreichend CNG-Tankstellen im persönlichen Fahrgebiet?
    • Stehen Kosten der Umrüstung und erwartete Kraftstoffersparnis in einem vernünftigen Verhältnis?

Wer heute ein CNG-Fahrzeug fahren möchte, findet auf dem Gebrauchtwagenmarkt häufig serienmäßig für Erdgas konstruierte Fahrzeuge. Diese können gegenüber einer nachträglichen Umrüstung die technisch einfachere Alternative sein.

Wie wird ein Fahrzeug auf CNG umgerüstet?

Bei einer Nachrüstung erhält das Fahrzeug ein zusätzliches Kraftstoffsystem für komprimiertes Erdgas.

Dazu gehören insbesondere:

    • ein oder mehrere CNG-Druckbehälter
    • Hochdruckleitungen und Sicherheitsventile
    • Druckregler
    • Gasleitungen im Niederdruckbereich
    • Gasinjektoren bzw. Einblastechnik
    • elektronische Steuerung
    • Tankanschluss und Befüllsystem

Das Erdgas wird mit einem Druck von bis zu etwa 200 bar in den Druckbehältern gespeichert. Vor der Zuführung zum Motor wird der Druck reduziert und die benötigte Gasmenge elektronisch geregelt.

Nachgerüstete Fahrzeuge sind in der Regel bivalent. Der ursprüngliche Benzintank bleibt erhalten, sodass das Fahrzeug sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin betrieben werden kann.

Was kostet eine CNG-Nachrüstung?

Einen allgemein gültigen Preis für eine CNG-Nachrüstung gibt es heute nicht mehr.

Die Kosten hängen unter anderem ab von:

    • Fahrzeug und Motor
    • verfügbarem Nachrüstsystem
    • Anzahl und Bauart der Druckbehälter
    • Einbauaufwand
    • erforderlichen Prüfungen und Abnahmen
    • notwendigen Änderungen an den Fahrzeugpapieren

Die früher häufig genannten pauschalen Nachrüstpreise sind deshalb für eine heutige Entscheidung wenig aussagekräftig.

Vor Auftragserteilung sollte ein vollständiges Angebot eingeholt werden, das neben dem Einbau auch die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen und Dokumentationen berücksichtigt.

Lohnt sich die Umrüstung?

Ob sich eine Nachrüstung wirtschaftlich rechnet, hängt vor allem von den Umrüstkosten, der jährlichen Fahrleistung, dem Verbrauch des Fahrzeugs sowie den aktuellen Preisen für Erdgas und Benzin ab.

Eine pauschale Aussage wie „die Nachrüstung amortisiert sich nach wenigen Jahren“ ist deshalb nicht möglich.

Bei hoher jährlicher Fahrleistung und günstiger regionaler CNG-Versorgung kann der Betrieb wirtschaftlich interessant sein. Bei geringer Fahrleistung oder langen Wegen zur nächsten Erdgastankstelle kann sich dieser Vorteil dagegen schnell relativieren.

Neben dem Preis kann auch der Einsatz von Biomethan interessant sein. Wird entsprechend aufbereitetes Biomethan als Kraftstoff angeboten, lässt sich die Treibhausgasbilanz des Fahrzeugs gegenüber dem Betrieb mit fossilen Kraftstoffen deutlich verbessern.

Tipps vor einer CNG-Nachrüstung

Vor einer Entscheidung sollten Sie sich vom Fachbetrieb schriftlich bestätigen lassen,

    • welches Nachrüstsystem eingebaut wird,
    • für welche Fahrzeuge und Motorvarianten das System vorgesehen ist,
    • welche Genehmigungen für Anlage und Komponenten vorhanden sind,
    • welche Prüfungen nach dem Einbau erforderlich sind,
    • ob alle erforderlichen Unterlagen für die Fahrzeugpapiere bereitgestellt werden,
    • welche Garantie bzw. Gewährleistung für die Gasanlage besteht und
    • wie die Versorgung mit Ersatzteilen und Wartung künftig sichergestellt wird.

Auch mögliche Auswirkungen auf noch bestehende Fahrzeug- oder Herstellergarantien sollten vor dem Einbau geklärt werden.

Zulassung und Prüfung

Eine CNG-Nachrüstung greift erheblich in das Kraftstoffsystem eines Fahrzeugs ein. Anlage und Komponenten müssen deshalb den geltenden technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für CNG-Fahrzeuge und deren Komponenten ist insbesondere die UN/ECE-Regelung Nr. 110 von Bedeutung. Für Nachrüstsysteme können außerdem Genehmigungen nach UN/ECE-Regelung Nr. 115 relevant sein.

Nach dem Einbau ist eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) erforderlich. Abhängig vom verwendeten System und dessen Genehmigung können weitere Begutachtungen und Änderungen der Fahrzeugpapiere erforderlich sein.

Die Umrüstung sollte deshalb ausschließlich von einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

CNG-Druckbehälter

Erdgas wird im Fahrzeug unter hohem Druck gespeichert. Entsprechend hohe Anforderungen gelten für die Druckbehälter und deren Befestigung.

Bei CNG-Fahrzeugen werden unterschiedliche Behälterbauarten eingesetzt:


    CNG 1: Metallbehälter, meist aus Stahl

    CNG 2: Metallischer Behälter mit Faserverstärkung im zylindrischen Bereich

    CNG 3: Metallischer Innenbehälter, vollständig mit Faserverbundwerkstoff umwickelt

    CNG 4: Verbundwerkstoffbehälter mit nichtmetallischem Innenbehälter

Für die zulässige Betriebsdauer und mögliche Austauschfristen sind die jeweilige Genehmigung sowie die Vorgaben des Fahrzeug-, Anlagen- und Behälterherstellers maßgeblich.

Eine pauschale Aussage, dass sämtliche CNG-Druckbehälter nach einer bestimmten Anzahl von Jahren ausgetauscht werden müssen, ist daher nicht für alle Fahrzeuge und Behältertypen zutreffend.

Hauptuntersuchung und Gasanlagenprüfung

Die Gasanlage eines CNG-Fahrzeugs wird im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung überprüft.

Dabei spielen unter anderem der Zustand und die Befestigung der Druckbehälter, Leitungen, Anschlüsse und weiteren Komponenten eine Rolle.

Nach dem Einbau einer Gasanlage ist die Gassystemeinbauprüfung (GSP) von besonderer Bedeutung. Auch nach bestimmten Reparaturen, Änderungen oder einer Beeinträchtigung der Anlage beispielsweise durch einen Unfall können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.

Vor einem HU-Termin empfiehlt es sich:

    • die Gasanlage betriebsbereit zu halten,
    • ausreichend Kraftstoff im Fahrzeug zu haben,
    • vorhandene Unterlagen zur Gasanlage mitzubringen und
    • bei älteren oder nachgerüsteten Fahrzeugen vorab mit der Prüfstelle zu klären, welche Nachweise benötigt werden.

CNG-Fachbetrieb finden

Für Nachrüstung, Wartung oder Reparatur einer Erdgasanlage sollten Sie sich an einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb wenden.

Mit der gas24-Fachbetriebssuche können Sie nach Betrieben in Ihrer Umgebung suchen.

Da sich viele Unternehmen in den vergangenen Jahren aus dem Bereich CNG zurückgezogen haben, empfehlen wir vor einer Anfahrt eine telefonische Anfrage. Klären Sie dabei, ob der Betrieb die gewünschte Leistung für Ihr Fahrzeug aktuell noch anbietet.

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