Förderung von CNG- und Erdgasfahrzeugen
Förderprogramme für Erdgas- beziehungsweise CNG-Fahrzeuge haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung verloren. Während früher zahlreiche regionale Energieversorger die Anschaffung oder Umrüstung eines Erdgasfahrzeugs mit Zuschüssen oder Tankgutscheinen unterstützten, werden solche Programme heute nur noch vereinzelt angeboten.
Eine bundesweite Kaufprämie speziell für CNG-Pkw besteht derzeit nicht.
Regionale Fördermöglichkeiten können jedoch weiterhin existieren, beispielsweise bei Energieversorgern, Kommunen oder im Bereich gewerblich genutzter Fahrzeuge. Da sich diese Programme kurzfristig ändern können, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung.
Förderung in Ihrer Region suchen
Über unsere Suche können Sie prüfen, ob für Ihren Wohnort beziehungsweise Ihre Region Förderangebote oder Ansprechpartner in der gas24-Datenbank hinterlegt sind.
Steuerliche Behandlung von Erdgas als Kraftstoff
Erdgas beziehungsweise CNG unterliegt in Deutschland der Energiesteuer.
Die frühere steuerliche Begünstigung von Erdgas als Kraftstoff wurde über viele Jahre schrittweise reduziert. Nach derzeitiger Rechtslage endet die besondere Steuerermäßigung zum Ende des Jahres 2026.
Ab 2027 gilt für Erdgas als Kraftstoff grundsätzlich der reguläre Energiesteuersatz.
Biomethan beziehungsweise Bio-CNG kann abhängig von Herkunft, Herstellung und gesetzlichen Rahmenbedingungen im Rahmen verschiedener Klimaschutzinstrumente gesondert bewertet werden.
Hinweis
Förderprogramme und steuerliche Regelungen können sich ändern. gas24 bemüht sich um eine möglichst aktuelle Darstellung, kann jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit einzelner Förderprogramme übernehmen.
Verbindliche Auskünfte erteilen die jeweils zuständigen Förderstellen, Energieversorger beziehungsweise Behörden.